Die letzten Wochen waren wirklich aufregend:
Neben dem ganz normalen Alltags-Wahnsinn und den vielen Projekten, die wir im Studio2 (unserem gemeinsamen Arbeitsplatz) haben, ist vor allem eine große Sache passiert:
Ich hab rein zufällig herausgefunden, dass wir nach dem vereinsinternen Ausbildungsabschluss, den wir abgelegt haben, gar kein Therapiebegleithunde-Team sind … wir haben nix anderes als einen vereinsinternen Abschluss, der eigentlich nix gilt.
Also, ich darf mit diesem Abschluss zur Messerli-Prüfung antreten, immerhin … aber bevor Fenja und ich diese bestanden haben, dürfen wir eigentlich keine Einrichtung als Therapiebegleithundeteam betreten.
Kein Wohnheim für Senior:innen, kein Wohnheim für behinderte Menschen, keinen Kindergarten, keine Schule.
Ich muss zugeben: Das hat mich dann doch ein wenig aus der Bahn geworfen.
Immerhin hab ich ja nach bestandener Theorieprüfung einen Ausweis bekommen, auf dem „Team im Einsatz“ stand, und einen Patch, der angeblich gut sichtbar auf dem Hund platziert sein muss bei Einsätzen.
Dass ich eigentlich noch keine Einsätze machen darf, das hat niemand erwähnt. Und wenn mich meine Recherchen zu dem Thema nicht täuschen, dann geht’s sehr vielen Teams so, die da draußen unterwegs sind … dem Gesetz nach eigentlich illegal.
Davon lassen wir uns aber nicht aufhalten:
Wir haben uns einen neuen Verein gesucht und machen dort an Halloween die Messerli-Prüfung.
Außerdem darf ich dort Fortbildungen für die Vereinsmitglieder anbieten … die von Messerli sogar als Fortbildung anerkannt werden!
Wenn alles gut geht (und davon geh ich aus!), dann sind wir ab November als Lese-Team im Einsatz … ganz offiziell!

Darauf freu ich mich schon sehr!
Hallo Sybille! Wie genau meinst du, ihr seid illegal unterwegs? Bin ja beim selben Verein wie du warst!!! Bitte Details zu diesem Post- danke!
Hallo Katharina,
ohne Messerli-Prüfung, nur mit einer vereinsinternen Abschlussprüfung, ist man kein Therapiebegleithunde-Team … man hat einen gut ausgebildeten Familienhund. Und das nicht erst seit kurzem:
Schon seit 1. Jänner 2015 dürfen gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) nur Hunde, die von der zuständigen Prüfstelle (Messerli) positiv beurteilt wurden, als Therapiebegleithunde anerkannt und bezeichnet werden. Eine vereinsinterne Prüfung ersetzt diese staatliche Beurteilung nicht und berechtigt daher nicht zu selbstständigen Einsätzen als Therapiebegleithunde-Team.
Das kann sogar als Betrug gelten, wenn man sich so nennt und quasi Zugang zu Einrichtungen erschleicht, sagt mein Rechtsberater.
Und wenn etwas passiert, kannst (oder eher: wirst) du persönlich haften. Ob die Versicherung dann zahlt, ist ebenfalls fraglich.